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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Visualisierungsleistungen unter der Marke Stagingwerk

Alla Bauer
Home Staging & ReDesign
Böllatweg 1, 72351 Geislingen
E-Mail: info@stagingwerk.de
(im Folgenden „Auftragnehmer“)

Stagingwerk ist eine Marke des Einzelunternehmens Alla Bauer Home Staging & ReDesign. Für Leistungen vor Ort, etwa physisches Home Staging oder Immobilienfotografie, gelten gesonderte Bedingungen, die Sie auf alla-bauer.de finden.

§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über Leistungen, die der Auftragnehmer unter der Marke Stagingwerk erbringt, insbesondere virtuelles Home Staging, fotorealistische Renderings von Innenräumen und Außenansichten, Visualisierungen auf Grundlage von Plänen oder Skizzen, 2D- und 3D-Grundrisse sowie daraus erzeugte Videos (im Folgenden einheitlich „Visualisierungen“).

1.2 Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (gemeinsam „Auftraggeber“). Regelungen, die nur für eine dieser Gruppen gelten, sind als solche gekennzeichnet.

1.3 Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im Angebot, haben Vorrang vor diesen AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

2.1 Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot. Mit dem Briefing-Formular, per E-Mail oder telefonisch fragt der Auftraggeber Leistungen unverbindlich an.

2.2 Auf Grundlage der Anfrage erstellt der Auftragnehmer ein Angebot in Textform mit Leistungsumfang, Anzahl der Visualisierungen, Liefertermin, Festpreis und dem Preis je Korrekturrunde.

2.3 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform annimmt, etwa per E-Mail. Die Vertragssprache ist Deutsch.

§ 3 Mitwirkung des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber stellt das erforderliche Ausgangsmaterial, insbesondere Fotos, Grundrisse, Pläne, Skizzen und Materialangaben, vollständig, rechtzeitig und in geeigneter Qualität bereit. Qualität und Aussagekraft der Visualisierungen hängen maßgeblich von diesem Material ab.

3.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass er über alle Rechte am Ausgangsmaterial verfügt, die für die Bearbeitung und die vereinbarte Nutzung erforderlich sind, insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer unberechtigten Bereitstellung entstehen.

3.3 Verzögert sich die Bereitstellung oder ist das Material unvollständig, verschieben sich vereinbarte Liefertermine entsprechend.

§ 4 Lieferung, Korrekturen und Abnahme

4.1 Liefertermine beginnen mit dem Eingang des vollständigen Ausgangsmaterials und, soweit vereinbart, einer Anzahlung. Ohne abweichende Vereinbarung liefert der Auftragnehmer in der Regel innerhalb von fünf Werktagen.

4.2 Der Auftragnehmer legt die Visualisierungen zur Freigabe vor. Korrekturrunden sind im Bildpreis nicht enthalten. Wünscht der Auftraggeber gestalterische Änderungen, berechnet der Auftragnehmer jede Korrekturrunde gesondert; den Preis stimmen die Parteien vorher in Textform ab. Nachträgliche Änderungen des Briefings gelten ebenfalls als Korrektur.

4.3 Weicht eine Visualisierung von den vereinbarten Vorgaben des Briefings ab, behebt der Auftragnehmer diese Abweichung ohne Aufpreis. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bei Mängeln bleiben unberührt. Gestalterische Abweichungen innerhalb des Briefings sind nach 6.2 kein Mangel.

4.4 Mit der Freigabe in Textform gilt die Leistung als abgenommen. Äußert sich der Auftraggeber innerhalb von zehn Werktagen nach Vorlage nicht, gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Auftragnehmer bei Vorlage auf diese Folge hingewiesen hat.

4.5 Die freigegebenen Visualisierungen übergibt der Auftragnehmer nach vollständigem Zahlungseingang digital in den vereinbarten Formaten, standardmäßig als JPEG. Projekt- und Rohdaten, etwa 3D-Szenen oder Ebenendateien, sind nicht Vertragsgegenstand.

§ 5 Vergütung und Zahlung

5.1 Es gilt der im Angebot vereinbarte Festpreis. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern weist der Auftragnehmer Endpreise einschließlich Umsatzsteuer aus.

5.2 Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von sieben Tagen nach Zugang fällig. Der Auftragnehmer kann eine angemessene Anzahlung verlangen, wenn dies im Angebot vereinbart ist.

5.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

5.4 Unternehmer können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte.

§ 6 Charakter der Visualisierungen und Kennzeichnung

6.1 Visualisierungen sind unverbindliche, idealisierte Darstellungen zur Veranschaulichung und Vermarktung. Dargestellte Möblierung, Materialien, Farben, Licht und Umgebung sind beispielhaft und keine Zusicherung einer Beschaffenheit. Bei Grundrissen dienen Maße und Flächen der Orientierung und ersetzen kein Aufmaß und keine Flächenberechnung.

6.2 Der Auftragnehmer erstellt Visualisierungen mit Unterstützung generativer KI-Verfahren. Dabei können Bildbereiche, Bauteile, Ausblicke oder Ausstattungsmerkmale entstehen, die im Ausgangsmaterial nicht enthalten sind. Generative Verfahren arbeiten nicht deterministisch; der Auftragnehmer schuldet die vereinbarte Visualisierung, nicht ein exakt vorhersehbares gestalterisches Ergebnis. Gestalterische Abweichungen innerhalb des Briefings sind kein Mangel.

6.3 Der Auftragnehmer kennzeichnet KI-generierte oder KI-bearbeitete Inhalte gemäß Art. 50 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689, dessen Transparenzpflichten seit dem 2. August 2026 gelten, für Menschen wahrnehmbar und, soweit technisch möglich, maschinenlesbar. Der Auftraggeber darf diese Kennzeichnungen nicht entfernen, unkenntlich machen oder umgehen.

6.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle vom Auftragnehmer mit KI erstellten oder bearbeiteten Bilder und Videos vor jeder Veröffentlichung, Weitergabe oder sonstigen Verwendung deutlich sichtbar als KI-generiert zu kennzeichnen, etwa mit dem Hinweis „KI-generiert“ oder „virtuell möbliert, mit KI erstellt“, und zwar unmittelbar am Bild und nicht nur im Begleittext. Diese Pflicht dient der Transparenz nach Art. 50 Abs. 4 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 in der seit 2. August 2026 anwendbaren Form und der Vermeidung einer Irreführung von Kauf- und Mietinteressenten. Vor der Veröffentlichung gleicht er jede Visualisierung mit dem tatsächlichen Objekt ab. Visualisierungen, die Raumgrößen, Bauteile oder Ausstattung unzutreffend zeigen oder Mängel verdecken, darf er nicht veröffentlichen.

6.5 Für eine rechtskonforme Vermarktung, insbesondere nach UWG, GEG und den Vorgaben der Immobilienportale, ist der Auftraggeber verantwortlich. Gibt er Visualisierungen an Dritte weiter, informiert er diese über ihren Charakter und die Kennzeichnungspflichten. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einem Verstoß gegen die Pflichten aus 6.3 bis 6.5 entstehen.

6.6 Hinweis nach Art. 50 KI-Verordnung: Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber hiermit ausdrücklich darauf hin, dass sämtliche gelieferten Visualisierungen mit KI erstellt oder bearbeitet sind und vor jeder Veröffentlichung als KI-generiert gekennzeichnet werden müssen. Der Auftragnehmer wiederholt diesen Hinweis im Angebot und bei der Übergabe der Dateien. Mit diesen Hinweisen und der Kennzeichnung nach 6.3 ist der Auftragnehmer seiner Hinweispflicht nachgekommen; für die Kennzeichnung bei der Veröffentlichung ist allein der Auftraggeber verantwortlich.

6.7 Der Auftragnehmer übermittelt personenbezogene Daten des Auftraggebers nicht an KI-Dienste Dritter. Bildmaterial verarbeitet er nur, soweit es für die Leistung erforderlich ist.

§ 7 Nutzungsrechte

7.1 Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht, die Visualisierungen zur Vermarktung des jeweiligen Objekts zu nutzen, in Exposés, auf Immobilienportalen, auf Websites, in sozialen Medien und in Printmedien. Er darf dieses Recht an Dritte weitergeben, die an der Vermarktung des Objekts beteiligt sind, etwa Makler oder Eigentümer.

7.2 Weitergehende Nutzungen, insbesondere für andere Objekte, als ausschließliches Recht oder zur Weiterveräußerung, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform.

7.3 Soweit KI-generierte Bestandteile keinen urheberrechtlichen Schutz genießen, gilt die Nutzungsregelung als vertragliche Vereinbarung zwischen den Parteien. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr dafür, dass KI-generierte Bestandteile urheberrechtlich geschützt sind.

7.4 Der Auftragnehmer darf die Visualisierungen und das zugehörige Ausgangsmaterial, auch als Vorher-Nachher-Vergleich, zu eigenen Referenz- und Werbezwecken nutzen, jedoch ohne Namen, Adresse oder andere Angaben, die das Objekt oder den Auftraggeber erkennbar machen. Der Auftraggeber kann dem vor Vertragsschluss oder jederzeit für die Zukunft in Textform widersprechen.

§ 8 Haftung

8.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

8.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

8.3 Der Auftragnehmer schuldet keinen wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keinen Verkauf, keine Vermietung und keinen bestimmten Preis.

8.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 9 Kündigung

9.1 Kündigt der Auftraggeber vor Fertigstellung, steht dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu (§ 648 BGB). Das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchern nach § 10 bleibt unberührt.

9.2 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.

§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher haben bei Verträgen, die ausschließlich per E-Mail, Telefon oder über die Website geschlossen werden, das folgende Widerrufsrecht. Für Unternehmer gilt dieser Abschnitt nicht.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Alla Bauer, Home Staging & ReDesign, Böllatweg 1, 72351 Geislingen, Telefon +49 7428 2890691, E-Mail info@stagingwerk.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Vorzeitiges Erlöschen
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und Sie vor Beginn der Ausführung ausdrücklich zugestimmt und bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren (§ 356 Abs. 4 BGB). Wünschen Sie einen Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist, holen wir diese Zustimmung mit der Auftragsbestätigung in Textform ein.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An Alla Bauer, Home Staging & ReDesign, Böllatweg 1, 72351 Geislingen, E-Mail: info@stagingwerk.de:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*) / erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.

§ 11 Vertraulichkeit und Datenschutz

11.1 Der Auftragnehmer behandelt alle nicht öffentlichen Informationen zum Objekt und zum Auftraggeber vertraulich.

11.2 Personenbezogene Daten verarbeitet der Auftragnehmer nach Maßgabe der Datenschutzerklärung.

§ 12 Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

12.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

12.3 Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

12.4 Es gilt die bei Vertragsschluss gültige Fassung dieser AGB. Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: September 2026